vorweg sei gesagt, viele der Erfahrungen habe ich im unbedingt lesenswerten Thread des Photovoltaik-Forums gemacht.
Einspeisung
Am 24. Juni wurde mir bewusst, dass ein Antrag auf Einspeisung gestellt werden muss.
Von SVEA kam bis jetzt keine Aufforderung hierzu.
Also wurde ich aktiv und rief bei Herrn Most (Zählerablesung) an, der mich an Frau Zöll weiterempfahl. Diese teilte mir mit, dass bis heute an unserer Adresse noch kein Antrag eingegangen war.
Also los geht’s. Anmeldung auf www.geoportal-nordhessen.de und erster Versuch einen Antrag zu stellen.
Ob ich die einzelnen Fragen richtig beantwortet habe ??
Speichersystem im Verbrauchspfad
Am 28. April erhielt ich die Eingangsbestätigung der Anfrage.
Es hat geklappt. Am 6. Juli erhielt ich die Bestätigung mit der Auftragsnummer EN1124, dass der Anschluss der geplanten Erzeugungsanlage mit einer Generatorleistung von 19,88 kWp am hiesigen 0,4 kV- Niederspannungsnetz grundsätzlich unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist.
Einspeisevergütung
Am 5.August 2021 erfolgte die Inbetriebnahme. Ab diesem Zeitpunkt steht mir für den eingespeisten Strom eine auf 20 Jahre garantierte Vergütung von 7,15 centimes/kWh zu.
Reich werde ich so nicht, aber ich stelle einigen anderen Abnehmern grünen Strom zur Verfügung.
Marktstammdatenregister
Als erstes habe ich mich am 24.Juni im Marktstammdatenregister als Benutzer angemeldet und als Anlagenbetreiber registriert.
Der Eintrag der Anlage (Solar + Speicher) im Register erfolgte ein paar Tage später. Hilfe gibt es hier.
Elster
Am 27.6. per Email bei meinem Steuerberater angefragt, ob die Abrechnung über die bereits vorhandene Steuernummer erfolgen kann.
Nach einiger Zeit kam nach reiflicher Überlegung die Entscheidung: ich optiere für die Kleinunternehmerlösung und verzichte auf die Erstattung der MWSt. auf den Kaufpreis der Anlage.
Details zur steuerliche Behandlung einer Photovoltaikanlage finden sich in einem Artikel von Sonnen.de.
Messstellenbetrieb
Vorab: Solange kein Zähler verbaut ist, müssen die Zählerstände aufgezeichnet werden.
Hier nebenbei ein paar Informationen der SW-Kassel:
In Kassel werden alle Haushalte und Gewerbebetriebe bis 2032 mit modernen bzw. intelligenten Messsystemen ausgestattet. Der Meßstellenbetrieb per neuem Messsysteme kostet ab dem 1.1.2021 für Letztverbraucher 100,-€ (6.000-10.000kWh/a) und für Einspeiser 130,- (15-30 kW)
Quelle: https://netzplusservice.de/fuer-kunden/zaehler/messstellenbetrieb/
Und, der Verbraucher darf den Meßstellenbetreiber selbst wählen. Ein deutschlandweit agierender MB ist die Fa. Discovergy. Für den Zweirichtungszähler fallen 200,-€/a an Gebühren an. Die Einrichtungsgebühr von 130,- € entfällt.
Es ist zu hinterfragen, ob wirklich erst ein iMS durch den örtlichen Netzbetreiber installiert werden muß oder ich aber gleich bei Discovergy anfrage ?
Ein Rückruf bei meinem Netzbetreiber brachte Ernüchterung. Aktuell, 21. Juni 2021 gibt es in Einzugsgebiet noch kein einziges installiertes intelligentes Messsystem (iMS).
Aber auch ein frei wählbarer Messstellenbetreiber hat keine Chance, eine Messstelle zu installieren. Das zeigen auch die aktuellen Kommentare bei Discovergy.
Auch wenn ich Anfang Juli eine PV-Anlage ans Netz bringe, erhält der Installateur von SVEA beim Netzbetreiber sicher nur eine moderne Messeinrichtung (mME) aber kein intelligentes Messystem (iMS), kein Smart Meter.
Nachtrag vom März 2022: Die verschiedenen Krisen treiben die Energiepreise in die Höhe und so suche ich ständig nach guten Angeboten. Am 25. März stieß ich im Enyaq – Forum auf das für mich attraktive Angebot für den Smart Tarif von e.on und bestellte diesen. Nun der Clou: e.on installiert einen intelligen Zähler (iMS) und übernimmt den Meßstellenbetrieb.
Förderung
Die Anbieter haben mir unisolo jede Hoffnung genommen, dass die Anschaffung der Anlage gefördert werden könnte. Weder Gemeinde, noch Land oder der Bund unterstützen aktuell mit Fördermitteln des Solarausbau.
KfW440
Nach Registrierung im Zuschußportal am 5.5.2021 wurde der Antrag zunächst für eine und dann für zwei Säulen gestellt und den Anträgen wurde am 12.5.2021 bzw. 28.7.2021 stattgegeben. Die Durchführung der Arbeiten muß im Zuschussportal bis zum 28.04.2022 durch Einreichung der Rechnungen nachgewiesen werden. Diese Frist zur wurde am 22.09.2021 um drei Monate verlängert.
Förderung öffentliche Infrastruktur
Bein Stöbern im Netz stieß ich auf einen Anbieter, der ein im Rahmen eines Förderprogramm nach dem Windhundverfahren, die Errichtung einer öffentlichen Ladeinfrastruktur unterstützen will. Das Programm sieht vor 80% der benötigten Kosten zu tragen. Wire-Lane bietet an, die restlichen 20% auch zu tragen und kümmert sich um die Vermarktung des Ladestroms.
Wo ist der Haken ?
Wirelane möchte, dass ich in einem 6-Jahresvertrag den THG-Quotenverkauf abtrete.
Also habe ich selbst am 7.5.2021 im System easy-Online einen Antrag auf Förderung gestellt und die angefragten Unterlagen per einfachem Brief an die BaFa gesandt.
Am 31.5.2021 erhielt ich eine Email von Herrn André Schröder <Andre.Schroeder@bav.bund.de> in der die fehlenden, im Original unterschriebenen Unterlagen angemahnt wurden. Noch am gleichen Tag druckte ich die Dokumente ein zweites Mal aus, unterschrieb und versandte sie diesmal per Einwurfeinschreiben. Darüber informierte ich auch Herrn Schröder mit Email.
Am 2.7.2021 brachte ich mich mit Email bei ihm erneut in Erinnerung. Ohne eine Reaktion, weder per Brief noch Email.
Nachdem ich den Antrag schon fast vergessen hatte, erreichte mich per Briefpost am 2.11.2021 ein Ablehnungsschreiben mit folgender Begründung:
Mit E-Mail vom 31.05.2021 wurden Sie darauf hingewiesen, dass ein Antrag nur berücksichtigt werden kann, wenn neben dem elektronischen Antrag zusätzlich postalisch alle notwendigen Unterlagen formgerecht übersandt werden. Sie wurden zudem unter Setzung einer zweiwöchigen Frist dazu aufgefordert, die fehlenden Unterlagen nachzureichen. Auf diese E-Mail haben Sie nicht reagiert. Sie reichten die benötigten Unterlagen nicht bzw. nicht formgerecht nach.
Langer Rede kurzer Sinn. Ich habe keinen Einspruch gegen solche Beamtenwillkür eingelegt und verzichte großzügig auf die Förderung.
Treibhausgasemissionen
Diesbezüglich prüfe ich dies Angebot von eQuota und wende mich an Andreas Jung und Leo Neiffer zur Konfiguration einer Wallbox Lösung.
Eichrechtskonformität
Die benutzte Ladesäule muß einen eichrechtskonformen Zähler besitzen um überhaupt Energie gegen Bezahlung abgeben zu dürfen.
Backend zur Abrechnung der Ladevorgänge
Es war für mich viel zu kompliziert, ein passendes zu finden. Also darf bei uns umsonst getankt werden.